Den bestimmungen des bundesgesetzes über die unfallversicherung (UVG), jede person, die mindestens 8 stunden pro woche für den gleichen arbeitgeber oder registriert bei einem RAV gemeldet ist automatisch gegen unfall versichert.
Abhängig von den leistungen der zusatzversicherung (komplementärmedizin, abdeckung krankenhausaufenthalt umfang, etc.), kann es hilfreich sein, auch die unfalldeckung in der krankenversicherung als auch durch den arbeitgeber bereitgestellt.